Krankenassen: Was wird bezahlt?
Abrechnung via Grundversicherung:
Gemäss Art. 11c KLV werden nur Leistungen auf ärztliche Anordnung hin vergütet, die bei Personen mit Diabetes mellitus erbracht werden, bei denen einer der nachfolgenden Risikofaktoren für ein diabetisches Fuss-Syndrom vorliegt. Die Anzahl Sitzungen werden pro Kalenderjahr angegeben. Das Verordnungsformular gilt daher für das Kalenderjahr, indem es erstellt wurde und muss für jedes neue Kalenderjahr erneut ausgestellt werden.
Diagnose A: Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie ohne peripher arterieller Verschlusskrankheit (PAVK), max. 4 Sitzungen
Diagnose B: Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie mit peripher arterieller Verschlusskrankheit (PAVK), max. 6 Sitzungen
Sollten Sie keine dieser Erkrankungen haben, kann nicht über die Krankenkasse-Grundversicherung abgerechnet werden.
Unter folgendem Link können Sie die Verordnung herunterladen.
https://www.ops.swiss/leistungserbringende
Abrechnung via Zusatzversicherung:
Sämtliche Behandlungen via Krankenkassen-Zusatzversicherung sollten vorrangig mit der Zusatzversicherungen abgeklärt werden.
Die Bezahlung folgt via Direktzahlung woraufhin ein Rückforderungsbeleg zur Einreichung bei der Zusatzversicherung ausgestellt wird.