Krankenassen: Was wird bezahlt?


Abrechnung via Grundversicherung:

Gemäss Art. 11c KLV werden nur Leistungen auf ärztliche Anordnung hin vergütet, die bei Personen mit Diabetes mellitus erbracht werden, bei denen einer der nachfolgenden Risikofaktoren für ein diabetisches Fuss-Syndrom vorliegt. Die Anzahl Sitzungen werden pro Kalenderjahr angegeben. Das Verordnungsformular gilt daher für das Kalenderjahr, indem es erstellt wurde und muss für jedes neue Kalenderjahr erneut ausgestellt werden.

Diagnose A: Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie ohne peripher arterieller Verschlusskrankheit (PAVK), max. 4 Sitzungen

Diagnose B: Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie mit peripher arterieller Verschlusskrankheit (PAVK), max. 6 Sitzungen

Diagnose C: Personen mit Diabetes mellitus nach diabetischem Ulcus oder nach diabetesbedingter Amputation, max. 6 Sitzungen

Sollten Sie keine dieser Erkrankungen haben, kann nicht über die Krankenkasse-Grundversicherung abgerechnet werden. 

Unter folgendem Link können Sie die Verordnung herunterladen. 

https://www.ops.swiss/leistungserbringende

 

Abrechnung via Zusatzversicherung:

Sämtliche Behandlungen via Krankenkassen-Zusatzversicherung sollten vorrangig mit der Zusatzversicherungen abgeklärt werden.

Die Bezahlung folgt via Direktzahlung woraufhin ein Rückforderungsbeleg zur Einreichung bei der Zusatzversicherung ausgestellt wird.